Allgemeine Trainingsbedingungen

§1 Anmeldung zu offenen Trainings

Offene Trainings sind Trainings, die auf unseren Homepages (www.odonovan.de, www.3vq.de, anderen Portalen) oder in Anzeigen öffentlich als durch uns durchgeführt ausgeschrieben werden. Anmeldungen müssen schriftlich per Anmeldeformular auf unserer Homepage oder per E-Mail erfolgen. Die Anmeldung ist freibleibend bis zu einer schriftlichen Bestätigung durch uns.

Zur Organisation der Veranstaltungen werden nach der Anmeldebestätigung Outlook-Termineinladungen versendet. Aus technischen Gründen kann nicht vermieden werden, dass Teilnehmende die Email Adressen des Teilnehmendenkreis vor Trainingsbeginn einsehen können. Es besteht jederzeit die Möglichkeit diesem Vorgehen zu widersprechen und aus den Verteilerlisten genommen zu werden.

§2 Angebote für firmeninterne Veranstaltungen

Firmeninterne Veranstaltungen sind Seminare, Trainings, Unternehmensberatungen, Workshops und Vorträge, die für die Mitglieder einer Organisation durchgeführt werden. Schriftlich verfasste Angebote behalten für höchstens einen Monat Gültigkeit, falls nicht anders angegeben. Es gilt das Datum der Angebotserstellung.

§3 FlexTicket

Das FlexTicket kann für die Trainingsformate Intro-Tag, Lernjourney und Trainerzertifizierung (Änderungen der Formate ist O`Donovan vorbehalten) erworben werden. Das Ticket muss nicht personalisiert erworben werden. Es gelten die Zahlungsbedingungen unter §5 und auch sonst alle weiteren §§ dieser Trainingsbedingungen. Bei Erwerb des Tickets muss kein fester Termin gebucht werden. Die Geltungsdauer des Tickets sind 24 Monate ab Erwerbsdatum. Bei Buchung einer Lernjouney können Termine auch nach 24 Monaten stattfinden.

Innerhalb der Geltungsdauer können Erwerber des FlexTicktes das gebuchte Training zu einem der angebotenen Termine flexibel wahrnehmen.

Das FlexTicket ist nicht personalisiert. Bei Lernjourneys muss bis 45 Tage vor Trainingsbeginn der/die Teilnehmende angemeldet sein. Die Anmeldung für einen bestimmten Termin erfolgt unter Angabe der persönlichen Daten des Teilnehmenden (Vorname, Nachname, Emailadresse) per Email an info@3vq.de.

§4 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.

Alle Trainingsgebühren und Honorare verstehen sich in EURO zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

§5 Stornierung, Terminumbuchung und Ersatzpersonen offene Trainings

Umbuchungen auf einen Ersatztermin oder Stornierungen durch Teilnehmende oder Umbuchung auf eine Ersatzperson sind bis 45 Kalendertage vor Seminarbeginn einmalig kostenfrei möglich.

Bei Stornierung des Ersatztermins / der Ersatzperson wird unabhängig von der Fristigkeit die volle Seminargebühr fällig.

Bei einer Umbuchung oder Stornierung kürzer als 45 Kalendertage vor Seminarbeginn wird die volle Seminargebühr fällig. Stornierungen oder Umbuchungen müssen stets schriftlich erfolgen. Entscheidend ist das Eingangsdatum. Nimmt ein*e Teilnehmer*in nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

FlexTickets können nicht storniert werden.

§6 Stornierung und Umbuchung von firmeninternen Veranstaltungen

Falls nicht anders für spezifische Veranstaltungen vereinbart, gilt:

Stornierungen oder Umbuchungen müssen stets schriftlich erfolgen. Entscheidend ist das Eingangsdatum.

Schriftlich bestätigte Termine für firmeninterne Seminare, Workshops und Vorträge können bis 45 Kalendertage vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden.

Bei Stornierungen bis 30 Kalendertage vor dem Termin stellt O‘Donovan den bereits geleisteten Vorbereitungsaufwand in Rechnung. Die Vertragspartner*innen können einmalig einen Ersatztermin benennen. Bei Stornierung des Ersatztermins wird unabhängig von der Fristigkeit die volle Höhe der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen fällig. Bei Stornierungen kürzer als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden dem Auftraggeber/Vertragspartner*in 50% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder Stornierung kürzer als 10 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn berechnet O‘Donovan die volle Summe der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen.

Nimmt ein Auftraggeber/Vertragspartner*in nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

§7 Änderung des Leistungsumfangs von offenen Trainings

Inhalt, Ablauf und Terminierung des Trainings ebenso wie der Einsatz der Trainer*innen können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Trainings geändert werden. Dies berechtigt die Teilnehmer*innen weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§8 Änderung des Leistungsumfangs von firmeninternen Veranstaltungen

Jede*r Vertragspartner*in kann bei dem/der anderen Vertragspartner*in mittels Textform Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der/die Empfänger*in die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem/der Antragsteller*in die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen.

Inhalt und Ablauf von Seminar- und Veranstaltungsprogrammen, ebenso wie der Einsatz der Trainer*innen, können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung geändert werden. Dies berechtigt die Teilnehmer*innen und die Vertreter*innen der Auftraggeber*innen weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§9 Veranstaltungsannullierung

O‘Donovan behält sich das Recht vor, offene Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen und Ersatztermine anzubieten. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit der Trainer*innen, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. Ein Anspruch auf Ersatz von Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§10 Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Die Vertragspartner*innen werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner*innen können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Personal- und Organisationsentwicklung beziehen, frei nutzen.
Die Vertragspartner*innen werden personenbezogene Daten der jeweils anderen Vertragspartner*innen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung der anderen Vertragspartner*innen an Dritte weitergeben.

§11 Urheberrechte

Mit der Anmeldung zu einem offenen Training oder einer firmeninternen Veranstaltung verpflichten sich die Teilnehmer*innen zur Beachtung der folgenden Punkte. Begleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden; sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer*innen bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§12 Haftung

Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt O‘Donovan keine Haftung.

O‘Donovan haftet nicht für Schäden, die von Veranstaltungsteilnehmer*innen oder Vertreter*innen der Auftraggeber*innen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. O‘Donovan übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Veranstaltungsvoraussetzungen auf Seiten der Auftraggeber*innen und deren Mitarbeiter*innen ergeben.

§13 Zufriedenheitsgarantie

Teilnehmer*innen offener Seminare, die mit der Qualität unserer Veranstaltungen nicht zufrieden sind, haben Anspruch auf eine Wiederholung der Veranstaltung.

§14 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Bad Homburg. Es gilt deutsches Recht.

§15 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Trainingsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch uns vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Trainingsbedingungen des jeweiligen Lieferanten.